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Gefahrstoffsanierung gem. BGR 128

Bei der Sanierung, Umnutzung oder Reaktivierung von ehemaligen Industrie- und Gewerbestandorten, militärisch genutzten Flächen und Deponien sowie bei der Brandschadensanierung müssen regelmäßig Bauarbeiten (Hoch- und Tiefbau, Abbruch- und Sanierungsarbeiten) in mit Schadstoffen kontaminierten Arbeitsbereichen durchgeführt werden. Entsprechend der berufsgenossenschaftlichen Regeln „Kontamininierte Bereiche – BGR 128“ müssen solche Arbeiten von einem fachkundigen Bauleiter überwacht oder koordiniert werden. Die Sachkunde des Bauleiters oder Koordinators ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem umfassenden, berufsgenossenschaftlich anerkannten Lehrgang für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen incl. Prüfung nachzuweisen.

Darüber hinaus erfüllen wir die Voraussetzungen zur Erkennung, Bewertung und fachgerechten TÜV-zertifizierten Sanierung von Schimmelpilzschäden. Auch in diesem Bereich sind die Kenntnisse in einem Sachkunde Lehrgang in Zusammenarbeit des TÜV Rheinland und der Bau- Berufsgenossenschaft Rheinland und Westfalen incl. Prüfung nachgewiesen und zertifiziert worden.

Hier sehen Sie die Abbrucharbeiten von Schimmelpilzbefallenen Innenwandflächen

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